Hotelordnung

HOTELORDNUNG

V.11 vom 30.06.2023.

  1. Die Eigentümerin und Administratorin des Hotels ist die Gesellschaft Art Hotel Sp. z o.o. mit Sitz in Breslau, Kiełbaśnicza-Straße 20 (im Weiteren das Hotel genannt).
  2. Die Hotelordnung regelt den Umfang der Leistungen, der Haftung sowie des Aufenthalts im Hotel und bildet einen integralen Teil des Vertrages, der durch die Unterschreibung der Gästekarte sowie durch konkludentes Handeln, im Besonderen durch die Buchung und/oder die Vorauszahlung/Vollzahlung für den ganzen Aufenthalt im Hotel abgeschlossen wird. Durch das oben genannte Handeln bestätigt der Gast, dass er sich mit der Hotelordnung vertraut gemacht hat und deren Vorschriften akzeptiert. 
  3. Die Hotelordnung ist an der Hotelrezeption und auf der Website www.arthotel.pl zur Einsicht verfügbar.
  4. Das Hotel bietet Unterkunft, Verpflegung, Konferenz- und andere Dienstleistungen gemäß seinem Geschäftsprofil, seiner Kategorie und seinem Standard.
  5. Die Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere der Zimmer, und die Preisliste sind auf der Hotelwebsite www.arthotel.pl verfügbar.
  6. Die Hotelzimmer werden für die Hoteltage gemietet.
  7. Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr am Anreisetag und endet um 12:00 Uhr am folgenden Tag. Sollte der Gast wünschen, seinen Aufenthalt zu verlängern, so braucht er dies spätestens um 9:00 Uhr an seinem ursprünglichen Abreisetag an der Rezeption anzumelden. Soweit dies die aktuelle Hotelbelegung erlaubt, kann der Wunsch erfüllt werden. Wenn der Gast vor 12:00 Uhr nicht auscheckt, wird es davon ausgegangen, dass er seinen Aufenthalt verlängert hat. Sollte er sein Zimmer bis 16:00 Uhr verlassen, so wird ihm gemäß der aktuellen Preisliste für jede Stunde eine Zusatzgebühr in Rechnung gestellt. Wenn er sein Zimmer später als um 16:00 Uhr verlässt, wird ihm eine für einen neuen Hoteltag zustehende Gebühr berechnet, wie es aus der Preisliste für diese konkrete Zimmerkategorie resultiert.
  8. Wenn der Gast die Verlängerung seines Aufenthalts nicht im Voraus vereinbart hat, behält sich das Hotel das Recht vor, sein Gepäck in die Gepäckaufbewahrung rüberzutragen.
  9. Wenn der Gast den ganzen für den bisherigen Aufenthalt zustehenden Betrag nicht gezahlt hat sowie wenn er gegen die Hotelordnung verstößt und aus anderen berechtigten Gründen, behält sich das Hotel das Recht vor, dem Gast die Verlängerung seines Aufenthalts zu verweigern.
  10. Die Grundlage für den Abschluss des Hoteldienstleistungsvertrages ist die Anmeldung des Gastes unter Vorlage eines Reisepasses oder einer Daueraufenthaltskarte oder eines von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Personalausweises, die Angabe der in der Gästekarte bestimmten personenbezogenen Daten und die Unterschiebung der ausgefüllten Karte
  11. Die Hotelgäste geben ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer für die Erbringung der Hoteldienstleistung erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Daten werden von dem Hotel gemäß den aktuellen Rechtsvorschriften und den auf der Hotelwebsite veröffentlichten Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Angabe der Daten ist freiwillig, jedoch für den Abschluss des Hoteldienstleistungsvertrages notwendig.
  12. Der Hotelgast darf sein Zimmer nicht an Dritte übergeben, auch während seines Aufenthaltes.
  13. Die Hotelgäste besuchenden Personen dürfen sich auf den Hotelzimmern von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr aufhalten.
  14. Die Nachtruhe im Hotel dauert von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  15. Die detaillierten Buchungs- und Stornobedingungen sind in der Buchungsbestätigung enthalten.
  16. Das Hotel behält sich das Recht vor, den für den Aufenthalt des Gastes zustehenden Betrag spätestens am Tag der Anreise des Gastes einzuziehen.
  17. Storniert der Gast seinen Aufenthalt während er noch dauert, so erstattet ihm das Hotel die Gebühr für den angefangenen Hoteltag nicht.   
  18. Wenn sich der Gast mit der Zahlung für den Aufenthalt oder für erbrachte Dienstleistungen verspätet, steht dem Hotel ein gesetzliches Pfandrecht an den von dem Gast mitgebrachten Sachen zu.
  19. Der Gast trägt volle finanzielle Haftung für alle während des Aufenthalts bestellten und/oder genutzten Dienstleistungen oder Güter. Wenn er diese Güter oder Dienstleistungen nicht bezahlt, behält sich das Hotel das Recht vor, die von dem Gast bei der Buchung/während des Aufenthalts angegebene Zahlungskarte zu belasten.
  20. Wenn der Gast gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt, darf ihm das Hotel die Erbringung weiterer Dienstleistungen verweigern. Solche Person ist dann verpflichtet, den Forderungen des Hotels unverzüglich nachzukommen, für bisherige Leistungen sowie eventuelle Schäden und Zerstörungen zu zahlen und dann das Hotelgelände zu verlassen.
  21. Das Hotel darf die Annahme eines Gastes verweigern, der während seines vorherigen Aufenthaltes gegen die Hotelordnung grob verstoßen hat und dadurch Schäden am Eigentum des Hotels oder der Gäste oder Personenschäden an den Gästen, den Hotelangestellten oder anderen sich im Hotel aufhaltenden Personen zugefügt hat oder der auf eine andere Art und Weise die Ruhe im Hotel gestört hat oder durch sein Handeln das Risiko solcher Schäden herbeiführt. 
  22. Darüber hinaus erbringt das Hotel auf Wunsch des Gastes die folgenden Dienstleistungen kostenlos:

- individueller Safe auf jedem Hotelzimmer sowie Aufbewahren von Wertsachen im Depot an der Rezeption während des Aufenthaltes des Gastes, unter Vorbehalt der Punkte 30-31,

- Bereitstellen von Informationen über den Aufenthalt und die Reise,

- Weckruf um bestimmte Uhr,

- Aufbewahren des Gepäcks des Gastes maximal für 24 Stunden,

- Bestellen von Taxi.

Die Gäste dürfen kostenlos den hotelteigenen Fitnessraum nutzen.

  1. Das Hotel behält sich das Recht vor, sich zu weigern, Sendungen, einschließlich Kuriersendungen, im Namen des Gastes abzunehmen, es sei denn, das Hotel hat zur Abnahme der Sendung im Voraus zugestimmt und wurde dazu entsprechend bevollmächtigt.
  2. Auf Wunsch des Gastes kann für ausgewählte Zimmer gemäß dem aktuellen Angebot und der Preisliste des Hotels zusätzliche Ausstattung bereitgestellt werden, z.B. Zustellbetten, Ausstattung für Kinder, für behinderte Personen, für Haustiere.
  3. Der Gast haftet im vollen Umfang für jede Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, Ausstattung und technischen Geräten des Hotels sowie des Eigentums anderer Gäste, die von ihm, ihm besuchenden Personen oder von seinen Haustieren verursacht wurde. Der Hotelgast trägt volle Haftung für den tatsächlichen Schaden und den verlorenen Gewinn des Hotels (z.B. sollte das Zimmer wegen Schadenbeseitigung von der Buchung ausgeschlossen werden). Das Hotel behält sich das Recht zur individuellen (dem Standard des Hotels angemessenen) Bewertung der Schäden je nach den zur Beseitigung der Zerstörung notwendigen Arbeiten vor.
  4. Jedes Mal, wenn der Gast sein Zimmer verlässt, sollte er aus Sicherheitsgründen den Fernseher ausschalten, das Licht ausschalten, den Wasserhahn zudrehen und sich vergewissern, ob die Tür verschlossen wurde.
  5. Die Bedingungen und Regeln für den Aufenthalt von Kindern und Minderjährigen sind in der Kinderpolitik des Art Hotels beschrieben worden.
  6. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Sachen, die von den seine Dienstleistungen in Anspruch nehmenden Personen ins Hotel mitgebrachten wurden, aber nur im Rahmen der Artikel 846-851 des polnischen Zivilgesetzbuches. Der Gast sollte den Schaden sofort nach seiner Entdeckung an der Rezeption melden. Die Haftung des Hotels is ausgeschlossen, wenn der Schaden aus den Eigenschaften der mitgebrachten Sache resultiert, durch höhere Gewalt verursacht wurde oder auf ein Verschulden des Geschädigten, seiner Begleiter oder seiner Besucher zurückzuführen ist.
  7. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert nur, wenn diese Gegenstände an der Rezeption deponiert wurden.
  8. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annahme von größeren Geldbeträgen, Gegenständen von hohem Wert und/oder Gegenständen, welche die Möglichkeiten des Hoteldepots übersteigen, zu verweigern.
  9. Sollte der abreisende Gast seine Sachen im Hotel zurücklassen, so wird das Hotel den Gast davon sofort benachrichtigen. Der Gast kann seine Sachen persönlich abholen oder sie an die von ihm angegebene Adresse auf seine Kosten zurückschicken lassen. Wenn der Gast die Sachen nicht abholt und keine Zustimmung dazu gibt, dass ihm die Sachen zurückgeschickt werden, wird das Hotel diese Sachen für drei Montage aufbewahren, und dann, nach effektlosem Ablauf dieser Frist, für wohltätige oder soziale Zwecke spenden oder sie entsorgen. Dies bezieht sich auf Lebensmittel nicht, sie werden für 24 Stunden aufbewahrt und dann entsorgt. Was zurückgelassene Dokumente anbetrifft (einschließlich des Personalausweises oder Reisepasses), werden diese für 14 Tage nach Benachrichtigung des Gastes aufbewahrt und dann, bei fehlender Entscheidung, an die Polizei übergegeben.
  10. Auf dem Hotelgelände, darunter auch in den Hotelzimmern und auf Balkonen, ist es strikt verboten, Tabak und elektronische Zigaretten zu rauchen. Sollte der Gast gegen diesen Verbot verstoßen, so ist er verpflichtet, die Kosten der Zimmerdearomatisierung zu tragen, deren Höhe in Annex 1 zu dieser Ordnung bestimmt wurden.
  11. Aus Gründen des Brandschutzes ist es verboten, in den Hotelzimmern, Kerzen anzubrennen sowie Heizgeräte, Bügeleisen und andere elektrische Geräte zu nutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören. Dies betrifft Ladegeräte und Netzteile für Computer und Handys nicht.
  12. Es ist verboten, in die Räumlichkeiten des Hotels gefährliche Güter, Waffen, Munition, brennbare und leuchtende Stoffen zu bringen und sie dort zu lagern, ausgenommen sind Offiziere der uniformierten Dienste sowie anderer staatlicher bewaffneter Verbände, die per Gesetz zum Mitbringen von solchen Gegenständen berechtigt sind.
  13. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Zimmer alle 24 Stunden zu kontrollieren, um den Gästen volle Sicherheit und maximallen Komfort zu garantieren.
  14. Ausgewählte öffentliche Bereiche des Hotels werden videoüberwacht.
  15. Aufenthalt der Haustiere:
  1. Das Hotel akzeptiert kleine und mittelgroße Haustiere (bis zu 20 kg), d.h. Hunde und Katzen. Damit ein Tier im Hotel untergebracht werden kann, muss das Hotel seine Zustimmung dazu im Moment der Buchung erteilen. Das Aufenthalt eines Tieres ist gegen Aufpreis möglich und unterliegt der aktuellen Preisliste des Hotels (bezieht sich nicht auf Assistenzhunde).
  2. Haustiere sind nur in ausgewählten Zimmern akzeptiert.
  3. Wenn der Gast die Hotelrezeption darüber nicht benachrichtigt, dass er einen Hund oder ein anderes Tier in seinem Zimmer hält, wird ihm eine Geldstrafe auferlegt, deren Höhe in Annex 1 zu dieser Ordnung bestimmt wurde.
  4. Die Eigentümer der Haustiere, die im Hotel übernachten, sind verpflichtet, den aktuellen Impfpass ihrer Haustiere mitzuführen.
  5. Die Haustiereigentümer sind dafür verantwortlich, dass ihre Haustiere ruhig sind und die anderen Gäste nicht stören.
  6. Hunde müssen an der Leine und mit Maulkorb unter der Aufsicht deren Eigentümer oder dazu berechtigter Personen ausgeführt werden. 
  7. Die Haustiereigentümer sind dazu verpflichtet, alle von ihren Haustieren auf dem Gelände des Hotels und in dessen Umgebung hinterlassenen Exkremente zu beseitigen.
  8. Aus sanitären und hygienischen Gründen ist es strikt verboten, Tiere in die inneren Essbereiche des Hotels mitzubringen (ausgenommen Assistenzhunde).
  9. Das Hotel darf die Annahme der folgenden Tiere verweigern: Hunde, die in der Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen aufgeführt sind – gemäß Paragraf 1 der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 28. April 2003 (Gesetzblatt Nr. 77, Pos. 687), Reptilien, Amphibien, Gliederfüßler und Nagetiere sowie andere von der Hotelleistung als gefährlich eigestufte Tiere.
  10. Aus Sicherheitsgründen werden die Zimmer, auf denen sich Haustiere aufhalten, nur in Anwesenheit deren Eigentümer gereinigt oder wenn das Tier abwesend ist. Wenn Sie Ihr Haustier alleine auf dem Zimmer lassen, hängen Sie bitte an den Außentürgriff den entsprechenden Türanhänger.
  11. All die durch Haustiere verursachten Schäden am Eigentum des Hotels oder anderer Gäste werden von der Hotelleitung geschätzt, und die Eigentümer dieser Haustiere werden deren Kosten tragen.
  1. Bei jeglichen Beschwerden angesichts der Qualität der Dienstleistungen, wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption anzumelden, damit die Rezeption darauf reagieren und die Qualität der erbrachten Dienstleistungen verbessern kann. Die Beschwerden über die vom Hotel erbrachten Dienstleistungen sind schriftlich einzureichen und werden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Hotel bearbeitet.

Annex Nr. 1 zu der Hotelordnung

 

Preisliste der Geldstrafen im Hotel

 

  1. Störung der Nachtruhe - 1000 PLN
  2. Spezialistische Zimmerreinigung wegen biologischer Verunreinigung - 2000 PLN
  3. Unerlaubtes Aufenthalt eines Haustieres auf dem Hotelgelände - 500 PLN
  4. Rauchen von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten auf dem Hotelgelände - 500 PLN
  5. Unberechtigte Auflösung des Feueralarms - 1000 PLN

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